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Wegen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) bleibt bei der Erhebung von Nutzerdaten kein Stein auf dem anderen. So ist die Abbildung von Metriken wie Clients und Visits künftig kaum noch möglich. Der Datenlieferant INFOnline hat aber eine Methode entwickelt, die zulässt, dass diese Kennzahlen auch in Zeiten des TTDSG verfügbar sein werden.

Bonn, 1. September 2021 – Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das am 1. Dezember in Kraft tritt, stellt Lieferanten von Online-Messdaten vor nicht geringe Herausforderungen. So werden bekannte Kennzahlen wie Clients oder Visits künftig nicht mehr ohne weiteres abzubilden sein. Grund dafür ist, dass laut dem neuen Gesetz selbst die Erhebung anonymisierter Nutzerdaten strengsten Restriktionen unterliegt.

INFOnline, der Lieferant von Online-Messdaten unter anderem für IVW und agof, hat jedoch ein Verfahren entwickelt, das in der Lage ist, auch unter den Bedingungen des TTDSG Kennzahlen wie Clients und Visits auszuweisen. Möglich wird dies durch die neue Zensus-Messung, die keine Zustimmung des Nutzers benötigt. Künftig stellt das Unternehmen auf Basis consentfreier Daten sowie der ab dem 1. Dezember 2021 einwilligungspflichtigen Messkomponenten Kennzahlen wie Visits und Clients bereit. So stehen dem digitalen Werbemarkt diese bekannten und sicheren Parameter auch weiterhin zur Verfügung.

Auf Basis der neuen datenschutzkonformen und zukunftssicheren Messkomponenten werden künftig unter anderem die Daten für die tägliche IVW-Ausweisung erhoben. Eine entsprechende Mitteilung der IVW dazu finden Sie hier.